Automatischer Einzug von Kirchensteuer ab 2014

Ab 2014 soll die Kirchensteuer, die auf Abgeltungssteuer aufgeschlagen wird, nur noch über einen Einzug durch die Banken erfolgen. Bisher muss der Kontoinhaber dafür seiner Bank den Auftrag erteilen. Ihm steht alternativ aber auch die Möglichkeit offen, die Kirchensteuer selbst zu überweisen, oder die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit berechnen und einziehen zu lassen. Diese Option fällt ab 2014 weg. Dann wird der Einzug für alle Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche Pflicht, sobald diese steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielen. Die Kirchensteuer beträgt, je nach Bundesland, acht oder neun Prozent. Durch den automatischen Einzug verliert der Steuerzahler leicht den Überblick über die in diesem Bereich anfallenden Kosten. Deshalb ist es empfehlenswert vorab zu prüfen, wie hoch die dafür anfallenden Beträge sind und ob die Kirchenmitgliedschaft wirklich gewollt, oder nur aus Gewohnheit bisher beibehalten wurde und beendet werden kann.