BGH verpflichtet IKB zur Entschädigung von Aktionären

Die ehemals als sicher und stabil geltende Mittelstandsbank IKB, die 2007 als Auslöser für die Finanzkrise in Deutschland galt, wurde jetzt vom Bundesgerichtshof dazu verpflichtet, ihre Aktionäre zu entschädigen. Als Grund gab das Gericht an, dass sie wider besseren Wissens, ihre Aktionäre nicht ausreichend über das hohe Risiko der US-Hypothekenpapiere informierte. Geklagt hatte ein Anleger, der die von der IKB verkauften Hyhothekenpapiere gekauft und fast seine gesamte Investition verloren hatte. Der damalige Bankchef Ortseifen wurde bereits früher wegen irreführender Meldungen über die Risikoeinschätzung der US-Papiere zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Die IKB stand im Sommer 2007 kurz vor der Pleite und ist heute zu 90 Prozent im Besitz des Investors „Lone Star“, der allerdings dringend einen neuen Käufer für die Bank sucht, die sich bisher nicht von den Verlusten der Immobilienkrise erholt hat.