Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Zwischen Deutschland und der Schweiz wurde jetzt ein neues Steuerabkommen geschlossen. Beide Staaten unterzeichneten jetzt ein Doppelbesteuerungsabkommen, durch dass gesichert werden soll, dass Deutsche kein unversteuertes Geld mehr in Schweizer Banken anlegen. Teil des Abkommens ist eine rückwirkende Besteuerung der Bankguthaben deutscher Kunden ab dem Jahr 2000. Mit rund 1,9 Milliarden Euro nachträgliche Steuerzahlungen rechnen Finanzexperten. Zukünftig soll dann jedes in der Schweiz angelegte Guthaben, je nach Höhe der Einlage, mit 19 bis 34 Prozent besteuert werden. Ab 2013 wird für alle deutschen Bankguthaben eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent erhoben werden. Diese wird gleich von den Schweizer Banken einbehalten und an die Finanzämter in Deutschland weiter geleitet. Außerdem werden Schweizer Banker zukünftig darüber Auskunft geben müssen, ob Jemand ein Konto in der Schweiz besitzt. Durch das Abkommen soll der langjährigen Konflikt zwischen beiden Ländern beigelegt werden.

Ein Gedanke zu „Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

  1. Pingback: Teilweise Negativzins in der Schweiz

Kommentare sind geschlossen.