Wie der Bundesgerichtshof jetzt in einem Urteil entschieden hat, müssen Banken ihre Kunden zukünftig wesentlich ausführlicher als bisher, über die möglichen Risiken der angebotenen Geldanlagen informieren. Die Deutsche Bank wurde im vorliegenden Fall zum Schadensersatz in Höhe von 541.000 Euro verurteilt, weil sie einem mittelständischen Betrieb Spread Ladder Swaps verkauft hatte, bei denen auf die Zinsentwicklungen gewettet werden. Ulrich Wiechers, der Vorsitzende Richter des BGH, kritisierte dieses Anlageprodukt, für das „Wette“ noch eine „Verharmlosung“ darstellt. Über das tatsächliche Ausmaß der möglichen Verluste müssen die Banken ausführlich informieren. Dieser Pflicht als Berater des Kunden, ist die Deutsche Bank bisher nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen. Im vorliegenden Fall hatte der Kunde schon mit dem Vertragsabschluss 80.000 Euro verloren, weil der Wert der Anlage um 4% zu hoch angegeben war. Insgesamt 700 Mal hatte die Deutsche Bank diese Spread Ladder Swaps, in druchschittlicher Anlagehöhe von 1 Million Euro, verkauft. Mit etlichen weiteren Klagen und Schadensersatzforderungen muss die Deutsche Bank jetzt rechnen.