Die Deutsche Telekom wurde jetzt in einem Rechtsstreit mit der Telefonauskunft „Telegate“ dazu verurteilt, 41,3 Millionen Euro Schadensersatz zu leisten. Dies entschied, nach einjährigem Verfahren, das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Telekom hatte zwischen 1997 und 2001 die Telegate AG stark behindert, indem beispielsweise Daten für Auskünfte und Teilnehmerverzeichnisse nur zu überhöhten Preisen weiter gegeben wurden. In der Summe des zu leistenden Schadensersatzes wurde auch eine Verzinsung der vor fast zehn Jahren widerrechtlich eingenommenen Summen berücksichtigt.