Wichtiger Etappensieg für Deutschland bei Euro-Pakt-Verhandlung

Während der EU-Verhandlungen über den EU-Haushaltspakt, konnten die deutschen Vertreter sich mit ihrem Anliegen, einer Verschärfung der Bedingungen für Hilfszahlungen aus dem geplanten Euro-Rettungsfonds, durchsetzen. Demzufolge sind Hilfszahlungen aus diesem Fonds an die Unterzeichnung und Einhaltung des Haushaltspakts gebunden. Neben der festgeschriebenen Schuldenbremse wurden auch automatisch erfolgende Strafen für die Nichteinhaltung vereinbart. Bundeskanzlerin Angela Merkel war für die Verschärfung der Zahlungsbedingungen eingetreten und konnte ihre Amtskollegen auf dem Treffen der Regierungschefs in Meseburg davon überzeugen. Eine abschließende Beratung über den Rettungsfonds ist für den 30. Januar geplant. Geändert wurde allerdings auch, dass die Schuldenbremsen nicht mehr zwingend in den nationalen Gesetzen verankert werden müssen, was ihre Durchsetzung erschweren könnte. Statt dessen soll es Vereinbarende Regeln „mit bindender Kraft und permanentem Charakter, vorzugsweise in der Verfassung, oder anderweitig garantiert im nationalen Haushaltsgebungsprozess respektiert werden“ geben. Damit sollen die unterzeichnenden Regierungen den EU-Pakt fest im jeweiligen nationalen Recht verankern. Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Sanktionen. EU-Staaten die noch nicht der Euro-Zone beigetreten sind sollen, falls sie den Pakt trotzdem bereits jetzt unterzeichnen, künftig an den mindestens halbjährlich stattfindenden Euro-Gipfeln teilnehmen können. Wenn mindestens 12 der Euro-Staaten den Vertrag akzeptieren, soll dieser ab Januar 2013 in Kraft treten.